Kosten

Die naturheilkundliche Behandlung wird nur von Privatkassen oder
von Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstattet, wenn der Vertrag eine Behandlung
durch den/die Heilpraktiker/in abdeckt.
Meine Rechnung erstelle ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktikerin (GebüH).
Die Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.
Ansonsten stelle ich die Behandlungskosten privat in Rechnung.